Samstag, 21. Januar 2012

Bauer vs. Bachmann

  Hach ja, wie ist das immer wieder schön, wenn man sich dafür erklären muss, dass man dem Kind den Nachnamen des Vaters geben wird. "Aber wenn ihr euch mal trennt...", "Dann trägst du ja einen anderen Nachnamen..." - das sind so die Standardsprüche, mit denen versucht wird, das vermeintlich Unfassbare zu greifen. 

  Es macht mich doch nicht automatisch zu einem vollwertigeren Elternteil, nur weil ich die biologische Verantwortung habe, das Kind auszutragen. Genetisch ist es zur Hälfte seins, zur Hälfte meins. Und das wird es auch immer bleiben. Auch im Falle einer Trennung, denn das Kind trennt sich nie vom Vater - und die Mutter sollte jegliche Bestrebungen in diese Richtung tunlichst unterlassen. 

Warum also wird Jonathan Bauer und nicht Bachmann heißen?

  Ich hab, noch bevor das Geschlecht feststand, einen Vorschlag gemacht: Wird es ein Junge, bekommt er Andrés Nachnamen; wird es ein Mädel, bekommt es meinen. Ich finde diese Regelung immer noch am fairsten - es besteht eine 50/50-Chance, keiner wird benachteiligt und Streit gibt es auch nicht. Zumal keiner unserer beiden Namen besonders toll oder besonders schlimm ist. Gewöhnliche deutsche Nachnamen eben, die beide in den Top 50 der häufigsten Namen des Landes zu finden sind. 
   
  Wo sollte man da also unter onomastischen Gesichtspunkten einen der Namen aussortieren? Gut, hätte einer von uns Fickler oder Ghjsdnfskjfdfhkjglowski geheißen... Dann sähe ich da durchaus einen Entscheidungsgrund. Aber Bachmann und Bauer? Nö, wirklich nicht. Zum Glück ;)

  Ich freue mich, dass Jonathan Andrés Namen tragen wird - das macht die beiden zu einer Einheit und Andrés Name wird in die nächste Generation weitergetragen. Bei den Bachmännern erledigen das eh schon unzählige andere (oder werden es zumindest wahrscheinlich irgendwann mal tun), da muss ich mich nicht auch noch einreihen.

"Aber dann trägst du ja einen anderen Nachnamen...."
  Ja und? Andersherum trüge André einen anderen Nachnamen. Wo ist der Unterschied? Wie man es macht, irgendeiner muss halt zurückstecken (und für eventuelle Widrigkeiten ne Kopie der Geburtsurkunde dabeihaben). Ob ich Probleme bekommen könnte, ist mir sowas von Latte - andersrum würde André sie haben. Wie gesagt, einen triffts. 

  Die eigentlich grundlegende Sache, um die es hier geht, ist doch die nach der Einbindung des Vaters ins Elternsein. Und zwar durch die Mutter. Denn die muss dem Vater erst einmal aktiv Tür und Tor öffnen, bevor der überhaupt seine Vaterrolle im gleichen rechtlichen Maße einnehmen kann, wie es der Mutter schon vom Zeitpunkt der Zeugung an möglich ist. 
  Das wirklich fiese ist doch: Wenn die Mutter nicht will, kann der Vater nichts tun. Ohne eingetragene Vaterschaft kein Sorge- oder Umgangsrecht. Außer der Vater klagt es ein. Angenommen, die Mutter hat einen neuen Partner, so kann dieser das Kind nur durch Zustimmung der Mutter adoptieren (da es ja zu dem Zeitpunkt keinen rechtlichen Vater gibt) und der eigentliche biologische Vater hat keine Chance mehr, sein Kind zu sehen. 

  In was für einer Welt leben wir eigentlich? Ist das nicht der schiere Wahnsinn? Wie abartig unsere Gesetze sind. Eine Welt, in der die Mutter tausend mal mehr Eltern ist als der Vater. Der selbst zur Anmeldung der Geburt beim Standesamt die ausdrückliche Einwilligung der Mutter benötigt.

  Ich zitiere aus der Wikipedia:

Trotz entgegenstehender Einzelfälle könne der Gesetzgeber in der heutigen Zeit noch nicht davon ausgehen, dass nichteheliche Kinder in eine eheähnliche Situation hineingeboren werden oder eine hinreichende Fürsorge mit dem Ziel des seelischen und leiblichen Wohls garantiert werden könne. Vielmehr müsse auch von dem wohl noch häufiger auftretenden Fall ausgegangen werden, dass der Kindesvater sich nicht für sein Kind interessiere.

  sowie

Derzeit vermögen solche Väter auf diese Weise also an die umfassenden Rechte einer gemeinsamen elterlichen Sorge nicht oder kaum heranzukommen.

  Die Mutter hält also alle Fäden in der Hand. Traurig, aber wahr. Allein die Aussage, es müsse davon ausgegangen werden, dass der Kindesvater sich nicht für sein Kind interessiere. Da könnte ich glatte Wände hochgehen. 

  Und weil ich solche Umstände nicht akzeptieren kann, habe ich alles mir Mögliche in die Wege geleitet, die Verantwortung gerecht zu teilen. Deshalb die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge, deshalb auch der Nachname (fernab der geschlechtsabhängigen Wahl gesehen). Und nach der Geburt dann die Einwilligung in die Namenswahl, die André brauchen wird, um unseren Sohn beim Standesamt zu melden. Danach wird hoffentlich Schluss sein mit der Bevorzugung meiner Person in Hinsicht auf das Kind. 

 Sollte ich (was wahrscheinlich ist) nicht unbedingt die allerstringenteste Argumentationskette vorgelegt haben, bitte ich das zu entschuldigen - einen Schreibfluss sollte man nicht aufhalten ;)

2 Kommentare:

William Campbell hat gesagt…

Hmm Fickler, gefällt mir. Wir sollten uns auf einer neutralen Namensebene bewegen, und einfach noch den Nachnamen ändern. Fickler, wäre definitiv auf der Liste! Gleich nach "Hart" lol

cincinna hat gesagt…

Vergiss es, dein Sohn wird kein Pornodarsteller, nein! :D

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